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Gute Gründe für ein Betriebliches Mobilitätsmanagement


Immer mehr Unternehmen bemühen sich aktiv um eine Senkung ihrer CO2-Emissionen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund entsprechender Berichtspflichten. Neben Bereichen wie Produktion oder Gebäuden spielt dabei auch der Verkehr eine zentrale Rolle.

Auch wenn es darum geht, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, können attraktive Leistungen und Angebote der Arbeitgeber*innen im Bereich Mobilität einen entscheidenden Vorteil bringen.

Insbesondere das hohe Pkw-Aufkommen stellt viele Betriebe auch vor spezifische Herausforderungen. So lag die prozentuale Verkehrsleistung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gemessen in Personenkilometer (Pkm) im Berufs- und Geschäftsverkehr im Jahr 2020 mit 82 bzw. 86 Prozent besonders hoch (im gesamten Personenverkehr: 80 Prozent) (BMDV 2022/2023, Verkehr in Zahlen: 228f).

Insgesamt gibt es zahlreiche gute Gründe und Anlässe für private wie öffentliche Betriebe, sich mit der Mobilität ihrer Beschäftigten, Kunden und Besucher zu beschäftigen: 

  • Aktiver Beitrag zu Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmminderung
  • Senkung von Stellplatzkosten
  • Gewinnung von knappen (Stellplatz-)Flächen für eine produktive Nutzung
  • Senkung von Parkdruck und Vermeidung von Unmut in der Belegschaft, wenn die Stellplatznachfrage das Angebot übersteigt
  • Verbesserung der Erreichbarkeit für Beschäftigte, Auszubildende, Lieferant*innen, Kund*innen und Besucher*innen insbesondere zu den Stoßzeiten
  • Steigerung der Attraktivität für Arbeitnehmer*innen, insbesondere in ländlichen Regionen und/oder in Niedriglohnsektoren
  • Gesundheitsförderung durch mehr Bewegung und weniger Stress auf Arbeits- und Dienstwegen
  • Steigerung der Produktivität der Mitarbeitenden auf Dienstreisen, da bei Fahrten mit dem (Dienst-)Pkw die Reisezeit nicht für produktive Tätigkeiten genutzt werden kann

 

Gefördert durch

Dieses Projekt wurde gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.

Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autorinnen und Autoren.